Tags: Baby, Hype, Prominenz, Unterschied
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This entry was written by Wu-Lan-Tong and posted on 19. Juli 2008 at 19:07 and filed under 2. Seitenblicke. Bookmark the permalink. Follow any comments here with the RSS feed for this post. Post a comment(Latest is displayed first) or leave a trackback: Trackback URL.
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[…] essenrregung öffentlichen Ärgernisses… Du müsstest also zumindest > > getönte oder oberflächenverspiegelte Scheiben haben, was jedoch dann > > wieder gegen die StVo vertößt… > > Falsch. > > Dein Auto ist dein “Privatbereich”. Darunter fällt z.B. auch deine > Wohnung. Du bist nicht “in der Öffentlichkeit”, sobald du im Auto > sitzt. > > Evtl. ist der kontrollierende Polizist aber nicht ganz informiert > gewesen Also ich weiß von anderen Leuten (Päärchen), daß sie eine Anzeige bekommen haben, als sie im Auto beim Pimpern erwischt wurden. Also sobald es jemand anderen stört und Du nicht mehr auf Deinem eigenen Grundstück im Garten parkst, weiß ich nicht, ob Du mit dem “Privatbereich” da so durchkommst. Außerdem gibt’s da ja leider auch immernoch den Unterschied zwischen “Recht haben” und “Recht bekommen”. :-/ […]